Rechtsanwaltskanzlei Handan Kes
Nichtausführung von Wertpapieraufträgen
Nichtausführung von Wertpapieraufträgen
Steht den Betroffenen ein Schadensersatzanspruch zu ?
Wertpapierdienstleistungsunternehmen haben sich bei der Durchführung und Abwicklung von Kauf- oder Verkaufsorder an gesetzliche Vorgaben zu halten, welche im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) normiert sind.
Sie gelten sowohl für den börslichen als auch außerbörslichen Handel, unabhängig davon, ob es sich um ein Kommissionsgeschäft oder Festpreisgeschäft handelt. Meist geht es um technische Probleme auf Seiten des Unternehmens, so etwa, wenn das System aufgrund vieler gleichzeitig eingehender Aufträge "kollabiert".
Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit viele Entscheidungen treffen müssen, wenn es darum ging, dass ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen eine Order entweder überhaupt nicht oder zu spät durchgeführt hat.
In dem meisten Fällen jedenfalls steht den Betroffenen ein Schadensersatzanspruch gegen das Unternehmen zu, welche die Order nicht wie beauftragt ausgeführt hat.
Denn die strengen kapitalmarktrechtlichen Regelungen sehen nicht umsonst vor, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen sog. "Stresstests" standhalten müssen. Ziel einer Order ist es schließlich, dass Aufträge sekundengenau durchgeführt werden können.